• 5000 m² showroom & Cash and Carry
  • Exclusive and strict dealerpolicy
  • New items to discover on a weekly basis
  • 5000 m² showroom & Cash and Carry
  • New items to discover on a weekly basis

Händlerrichtlinie und Anmeldeverfahren

Um Sie als Einzelhändler vor unnötiger Konkurrenz oder z.B. "Preistreiberei" auf einer Messe zu schützen, verfolgt Be-Uniq eine relativ strenge Händlerpolitik. Außerdem wollen wir unser Sortiment exklusiv und ordentlich präsentiert vermarkten. Schließlich lautet unser Slogan 'Every Piece Comes With a Story': Diese Geschichte muss natürlich auch richtig erzählt werden.

Deshalb führen wir immer eine manuelle Prüfung durch, wenn Sie sich als Neukunde anmelden, und berücksichtigen dabei unter anderem die folgenden Punkte:

  • Wir liefern nicht an Markt-/Messeverkäufer;
  • Wir liefern nur an Einzelhändler und/oder Webshops mit einer stationären Verkaufsstelle (keine Garage oder Wohnung);
  • Wir liefern nicht an Webshops (auch hier muss es eine konkrete Verkaufsstelle geben);
  • Der Standort: Gibt es bereits einen Händler in einem Umkreis von x Kilometern*;
  • Branchenrelevanz: wir liefern nur an branchenbezogene Einzelhändler, Gastronomieprojekte und Interieur-Stylisten.

Nach Durchsicht der Kriterien (maximal 5 Arbeitstage) wird entschieden, ob eine Zusammenarbeit mit Be-Uniq möglich ist oder nicht. Um alle Kriterien bestmöglich beurteilen zu können und die Registrierung Ihres Kundenkontos sofort in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie bei Ihrer Anmeldung um die Angabe verschiedener Daten. Diese Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Ihr Konto zu prüfen und/oder Ihr Firmenkonto für Sie zu vervollständigen.

Wenn Ihr Konto anerkannt wird, erhalten Sie so schnell wie möglich eine automatische E-Mail mit Ihren Zugangsdaten: Willkommen bei Be-Uniq! Von da an ist es auch möglich, unseren Showroom und unser Cash & Carry zu besuchen.

Wenn Ihr Konto abgelehnt wird, erhalten Sie eine automatisierte Antwortmail ohne Angabe von Gründen, da die Ablehnung auf verschiedenen Punkten beruhen kann. Es steht Ihnen natürlich frei, sich z.B. in einem Jahr erneut zu beantragen, oder wenn sich in Ihrem Geschäftsbetrieb etwas geändert hat (z.B. ein neues Geschäft an einem anderen Ort).

*Wenn es in einem Umkreis von x Kilometern einen Einzelhändler gibt, kann und wird Be-Uniq den Namen dieses Einzelhändlers nicht bekannt geben: sowohl auf der Grundlage unserer eigenen Datenschutzpolitik als auch aufgrund der geltenden Datenschutzgesetze.